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Dr. Dietrich Quedenfeld
Fachanwalt für Strafrecht 

Dr. Dietrich Quedenfeld

Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und Köln. 1968 Erstes Juristisches Staatsexamen in Tübingen, anschließend Referendariat in Tübingen. 1968 Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl Prof. Dr. Günter Dürig, 1969 Wissenschaftliche Hilfskraft und 1969 – 1972 Wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Karl Peters an der Forschungsstelle für Strafprozess und Strafvollzug. 1970 Promotion bei Prof. Dr. Karl Peters. 1971 Zweites Juristisches Staatsexamen in Stuttgart. 1972 Referent beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband in Bonn. 1973 Rechtsanwalt in Gelsenkirchen. 1976 selbständiger Rechtsanwalt in Stuttgart. Beginnende Spezialisierung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. 1998 Fachanwalt für Strafrecht. 1991 – 2012 Prüfer im Zweiten Juristischen Staatsexamen und 1994 – 2012 Prüfer bei der Eignungsprüfung für Europäische Rechtsanwälte für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg. 1997 – 2021 Mitglied des Prüfungsausschusses Strafrecht bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Referententätigkeit Deutsches Anwaltsinstitut im Fachlehrgang Strafrecht für Wirtschaftsstrafrecht und Vortragstätigkeit bei der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV, Deutsches Anwaltsinstitut, IWW Institut, WM-Seminare, Reutlinger Insolvenzforum. Zahlreiche Veröffentlichungen zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und zu strafprozessualen Themen.

Ausgewählte Veröffentlichungen :